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Laut einer Studie der Bundesregierung können bis 2050 in Deutschland 65 Prozent des Stromverbrauchs und fünfzig Prozent des Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. 75 Prozent der Treibhausgasemissionen ließen sich so einsparen, rund ein Drittel davon durch Solarenergie. „Die parallele und zügige Markteinführung aller regenerativen Energietechnologien ist deshalb unverzichtbar“, so Udo Möhrstedt, Vorstand bei IBC Solar AG in Bad Staffelstein.
Kernstück einer Fotovoltaik-Anlage sind Solarmodule. Sie wandeln Sonnenlicht direkt in Strom um, der dann ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und zu vergüten. Das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet die Grundlage dafür.
Je nach Größe der Dachanlage der Anlage werden zwischen 46,3 und 49,21 Cent pro Kilowattstunde Einspeisevergütung gezahlt.
In Deutschland schreibt das EEG unter anderem die Einspeisevergütungen für den Solarstrom fest. Das Gesetz stellt sicher, dass der selbst produzierte Solarstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann und für jede Kilowattstunde eine sogenannte Einspeisevergütung gut geschrieben wird. Die Höhe der Vergütung bleibt für den gesamten gesetzlich garantierten Zeitraum gleich, beginnend mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage und danach noch zwanzig Jahre lang. Derzeit sind dies mindestens 37,96 Cent pro Kilowattstunde für Strom aus Freilandanlagen. Höhere Vergütungen bringt Strom, der auf Dächern oder an Fassaden produziert wird.
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